
Falsa demonstratio non nocet ist lateinisch und bedeutet sinngemäß eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Der Ausdruck kommt aus der Rechtssprache und bedeutet, dass es für das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages oder einer Willenserklärung unschädlich ist, wenn die Parteien übereinstimmend dasselbe wollen aber falsch bezeich...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_nocet

(lat.) 'die falsche (unrichtige) Bezeichnung einer Sache schadet nicht'. Liegt beispielsweise ein Missverständnis zweier Parteien über die korrekte Bezeichnung einer Sache beim Kauf vor, meinen beide aber genau die gleiche Sache und benennen sie nur falsch, ist der Kaufvertrag trotz des Irrtums über die von den Parteien gewollten Sache wirksam.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204
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